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Musterfeststellungsklage gegen VW im Dieselskandal wird langwierig

Die Volkswagen AG ist sich sicher, dass sich die Beteiligten der Musterfeststellungsklage im Abgasskandal auf eine lange Verfahrenszeit einstellen müssen: Da der Fall mit höchster Wahrscheinlichkeit bis zum Bundesgerichtshof gehen wird, ist vor 2023 mit keinem rechtskräftigen Urteil zu rechnen.

Die Volkswagen AG ist sich sicher, dass sich die Beteiligten der Musterfeststellungsklage im Abgasskandal auf eine lange Verfahrenszeit einstellen müssen: Da der Fall mit höchster Wahrscheinlichkeit bis zum Bundesgerichtshof gehen wird, ist vor 2023 mit keinem rechtskräftigen Urteil zu rechnen. Selbst bei einem positiven Ausfall für die Kläger würden diese dann, laut dem Automobilhersteller, am Ende kaum etwas erhalten, da bei Schadensersatzleistungen die Laufleistung des betroffenen Fahrzeuges einbezogen wird.

Der Musterfeststellungsklage der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) zusammen mit dem ADAC haben sich nun schon mehr als 400.000 Autokäufer angeschlossen. Die Klage soll aufzeigen, dass der Käufer von der Volkswagen AG vorsätzlich sittenwidrig getäuscht wurde und somit Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Prozess beginnt am 30. September 2019 vor dem Oberlandesgericht Braunschweig; bis dahin haben Geschädigte die Möglichkeit, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Der Anschluss an die Klage ist kostenfrei und kann ausschließlich beim Bundesamt für Justiz erfolgen. Somit verlieren Dieselkäufer aber auch bis zur Rechtsprechung das Recht zur eigenen Klage. Zudem ist davon auszugehen, dass Beteiligte der Musterfeststellungsklage nach der Verkündung des rechtskräftigen Urteils (voraussichtlich im Jahr 2023) anschließend einen eigenen Prozess vor Gericht führen müssen.

Sie haben sich der Musterfeststellungsklage bereits angeschlossen, möchten aber nicht so lange auf ein Urteil warten und jetzt schon selbst klagen? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter 0201 – 439 868 0. Wir beraten Sie kostenlos, wie Sie Ihre Anmeldung zum Klageregister zurücknehmen können und unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte im Dieselskandal.

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

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